Aus dem Newsletter der israelischen Botschaft vom 28.07.2005
Ein drusischer Verweigerer wurde aus dem Gefängnis entlassen und weigert sich noch immer, an der Räumung teilzunehmen.
Feldwebel Timor Abdallah saß 35 Tage im Gefängnis, weil er sich geweigert hatte, sich an der Räumung zu beteiligen. In einem Brief, den er im Gefängnis an den Generalstabschef schrieb, heißt es: „Ich habe keine leichte Zeit gehabt, aber ich bin nicht zerbrochen.“
Nachdem er Generalstabschef Dan Haluz einen Brief geschrieben hatte, in dem er darum bat, nicht an den Räumungsaktionen teilnehmen zu müssen, steckte man ihn für 35 Tage Haft ins Gefängnis. Feldwebel Timor Abdallah wurde am Freitag entlassen und schrieb einen weiteren Brief, in dem er betonte, dass er noch immer entschieden an seiner Meinung festhält und nicht an den Räumungsaktionen teilnehmen wird.
Feldwebel Abdallah aus dem Dorf Yanoch im Oberen Galil, der in der drusischen Einheit „Heref“ kämpft, weigerte sich, mit seiner Einheit im Gebiet des Gazastreifens Dienst zu tun und an der Räumungsaktion teilzunehmen.
In dem Brief, den er aus dem Gefängnis an den Generalstabschef geschickt hatte, schreibt der Feldwebel: „Die Tage und die Nächte, die ich im Militärgefängnis verbracht habe, sind nicht leicht, doch gleichzeitig bin ich voller Entschiedenheit, mich nicht an der Räumungsaktion zu beteiligen, selbst wenn ich persönlich Verantwortung für diese, meine Position übernehmen muss. Darum verneige ich mich vor Ihnen und berichte Ihnen über meinen Gewissens-, Werte- und Ethikkonflikt, in den mich dieser Befehl bringt. Darum bitte ich dringend, mir dieses Leid zu ersparen. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass ich kein Kriegsdienstverweigerer bin und jede operative Aktion zur Verteidigung der Grenzen des Staates und seiner Bevölkerung durchführen werde, und zwar in jedem Sektor, in dem dies erforderlich wird, außer in dem Sektor der Gebiete, die geräumt werden sollen, da es mir schwer fallen wird, gegen unser Volk vorzugehen.“ (Walla, 25.7.)
In Israel leben etwa 100.000 Drusen, Angehörige einer gesonderten kulturellen, sozialen und religiösen Gemeinschaft. Die drusische Religion ist Außenstehenden nicht zugänglich.
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